
Contenido
Was die GGL-Whitelist ist und welche Sportarten sie umfasst
Die GGL-Whitelist – offiziell die Liste erlaubter Online-Sportwetten-Anbieter der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) – ist das zentrale Instrument der deutschen Sportwettenregulierung. Wer auf ihr steht, darf legal Sportwetten an deutsche Nutzer anbieten. Wer nicht draufsteht, bewegt sich rechtlich in einer Grauzone.
Die GGL-Schwarzmarkt-Studie, durchgeführt von der Blockchain Research Lab gGmbH und veröffentlicht am 16. März 2026, ermittelte eine Kanalisierungsquote von 77,03% – das bedeutet, dass rund 23% des Online-Glücksspiels in Deutschland nach wie vor auf nicht-regulierten Plattformen stattfindet (Quelle: GGL, März 2026). Dieser signifikante Schwarzmarktanteil zeigt, dass die Whitelist als Steuerungsinstrument zwar wirksam ist, aber noch erhebliche Lücken aufweist.

Die GGL-Whitelist listet Anbieter, nicht Sportarten – aber das zugrundeliegende GlüStV 2021 definiert in § 21 präzise, auf welche Sportarten Wetten angeboten werden dürfen. Bundesliga, Formel 1, Tennis, Basketball, Eishockey und Dutzende weitere Sportarten sind explizit erlaubt. MMA und UFC fehlen vollständig auf dieser Liste. Das hat direkte Konsequenzen für die gesamte Wettmarktstruktur in Deutschland.
§21 GlüStV 2021 – der rechtliche Rahmen für erlaubte Sportwetten
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 – kurz GlüStV 2021 – ist das regulatorische Fundament für den deutschen Online-Glücksspielmarkt. Das Vertragswerk trat am 1. Juli 2021 in Kraft, und die GGL wurde ab dem 1. Januar 2023 zur zuständigen Aufsichtsbehörde für Online-Sportwetten-Lizenzen (Quelle: GGL, gluecksspiel-behoerde.de, 2021/2023).
Der § 21 GlüStV 2021 legt die zulässigen Sportwetten fest. Das Gesetz enthält eine abschließende Positivliste von Sportarten, auf die Wetten angeboten werden dürfen. Das Prinzip: Was nicht explizit erlaubt ist, ist verboten. MMA und UFC sind in dieser Positivliste nicht aufgeführt. Das ist kein Zufall und kein Versehen – es ist das Ergebnis eines politischen Prozesses, der MMA zum Zeitpunkt der Vertragserstellung nicht als eigenständige Wettsportart berücksichtigte.

Für GGL-lizenzierte deutsche Anbieter bedeutet dies: Sie dürfen rechtlich keine UFC- oder MMA-Wetten anbieten. Tun sie es dennoch, riskieren sie den Verlust ihrer deutschen Lizenz. Das erklärt, warum deutsche Nutzer, die über diese Anbieter nach UFC suchen, ein leeres Angebot vorfinden.
Warum MMA und UFC nicht auf der Whitelist stehen
Die Abwesenheit von MMA auf der GGL-Whitelist ist für viele ein Rätsel – schließlich ist die UFC weltweit eine der meistgesehenen Sportkampagnen. Die GGL selbst identifizierte im Jahr 2024 insgesamt 382 illegale deutschsprachige Sportwetten-Websites – eine Steigerung von 36% gegenüber den 281 im Vorjahr. Diesen 382 illegalen Seiten standen lediglich 34 Websites von 30 lizenzierten Anbietern gegenüber, ein Verhältnis von rund 11:1 (Quelle: GGL Tätigkeitsbericht 2024, referenziert durch DSWV-Pressemitteilung vom 27. Juni 2025).
Die Abwesenheit von MMA hat mehrere Erklärungsebenen:
- Historische Entstehung des GlüStV – Der Glücksspielstaatsvertrag wurde über Jahre verhandelt, mit dem Fokus auf traditionelle, etablierte Sportarten. MMA war zum Zeitpunkt der finalen Verhandlungsrunden noch nicht ausreichend im deutschen Mainstream verankert.
- Fehlende Lobby – Für Sportarten wie Fußball, Tennis und Eishockey gibt es starke nationale Verbände, die an Regulierungsverhandlungen teilnehmen. Eine vergleichbare organisierte MMA-Lobby für den deutschen Markt existierte bei den GlüStV-Verhandlungen nicht.
- Jugendschutz-Bedenken – MMA wird politisch mit höherer Gewaltdarstellung assoziiert als Mainstream-Sportarten. Ob diese Einschätzung regulatorisch gerechtfertigt ist, ist strittig, aber sie spielte im Hintergrund der Vertragsverhandlungen eine Rolle.

Konsequenzen der Grauzone für deutsche MMA-Wetter
Die GGL überprüfte im Jahr 2024 insgesamt 1.700 Glücksspiel-Websites und sperrte 231 davon direkt; weitere 657 Black-Market-Plattformen wurden mithilfe automatisierter Geo-Blocking-Maßnahmen unter dem Digital Services Act unzugänglich gemacht (Quelle: GGL Tätigkeitsbericht 2024, 2025). Trotzdem bleibt der Markt für MMA-Wetten de facto von internationalen Anbietern dominiert.
Was bedeutet die Grauzone konkret für deutsche Spieler? Die rechtliche Situation ist klar differenziert:
- Für individuelle Spieler – Deutsche Nutzer, die bei internationalen MMA-Anbietern wetten, riskieren keine strafrechtliche Verfolgung. Das individuelle Setzen bei einem nicht-GGL-lizenzierten Anbieter ist für den Spieler nicht illegal, solange keine gewerbliche Absicht vorliegt.
- Entfall von GGL-Schutzmaßnahmen – Wer bei einem internationalen Anbieter ohne GGL-Lizenz wettet, verliert den Schutz durch die GGL-Spielerschutzmechanismen: kein €1.000/Monat-Einzahlungslimit über die zentrale Limitdatei, keine OASIS-Anbindung für Selbstsperren, keine Safe-Server-Datenhaltungsvorschriften.
- Zahlungsrisiko – Bei internationalen Anbietern ohne GGL-Lizenz gibt es keine deutsche Behörde, die im Streitfall Zahlungsansprüche durchsetzt. Gewinne können theoretisch einbehalten werden, ohne dass direktes deutsches Rechtsmittel verfügbar ist.

Wer bei internationalen MMA-Anbietern wettet, sollte daher bevorzugt Anbieter mit nachgewiesener Malta-Lizenz (MGA) wählen, die zwar nicht die deutschen GGL-Standards erfüllen, aber eigene Spielerschutzstandards implementieren und einem EU-Regulierungsrahmen unterstehen. Mehr Hintergrundinformationen zum rechtlichen Gesamtrahmen findet man in unserem umfassenden Guide zur MMA Wetten Recht und Regulierung in Deutschland.
Mögliche Erweiterung der Whitelist – Chancen für MMA
Der GlüStV 2021 sieht einen offiziellen Evaluierungsprozess vor. Die erste große Evaluation ist für 2026/2027 geplant, und MMA könnte dabei als Kandidat für die Whitelist-Erweiterung eingebracht werden.
Argumente für eine mögliche Aufnahme von MMA auf die Whitelist:
- Die UFC und MMA sind inzwischen im deutschen Mainstream angekommen und zeigen eine wachsende Zuschauer- und Fanbasis.
- Die aktuelle Situation treibt MMA-Wetter in die Grauzone – eine Whitelist-Aufnahme würde Steuereinnahmen generieren und Spielerschutz verbessern.
- Nachbarländer wie Österreich und die Schweiz haben MMA in ihre regulierten Wettangebote integriert.
Argumente gegen eine kurzfristige Aufnahme:
- Der politische Wille zur Erweiterung der Whitelist auf neue Sportarten ist in der GGL bisher nicht signalisiert worden.
- Der Evaluierungsprozess ist langwierig und bürokratisch; selbst wenn MMA eingebracht wird, dauert eine Aufnahme Jahre.
- Die GGL hat andere Prioritäten – die Bekämpfung des Schwarzmarkts und die Stabilisierung des bestehenden Marktes stehen im Vordergrund.

Als Orientierung empfiehlt es sich, unseren Guide zu illegalen Sportwetten-Anbietern zu lesen, um die aktuelle Lage richtig einzuordnen und seriöse internationale Anbieter von Schwarzmarkt-Anbietern zu unterscheiden.
Was steht konkret in §21 GlüStV 2021 zu erlaubten Sportwetten?
§21 GlüStV 2021 enthält eine Positivliste der Sportarten, auf die Sportwetten erlaubt sind. Diese umfasst unter anderem Fußball, Tennis, Basketball, Eishockey, Handball, Formel 1 und andere etablierte Sportarten. MMA und UFC sind in dieser Liste nicht aufgeführt. Das Prinzip des deutschen Regulierungsrahmens ist: Was nicht explizit erlaubt ist, ist verboten. GGL-lizenzierte Anbieter dürfen daher keine MMA-Wetten anbieten.
Welche Sportarten sind auf der GGL-Whitelist und welche nicht?
Die GGL-Whitelist enthält Anbieter, nicht Sportarten direkt. Die erlaubten Sportarten werden durch §21 GlüStV 2021 festgelegt. Erlaubt sind unter anderem alle großen europäischen Teamsportarten (Fußball, Basketball, Handball, Eishockey), Einzelsportarten (Tennis, Golf, Leichtathletik) und Motorsport. Nicht auf der Positivliste und damit für GGL-lizenzierte Anbieter nicht erlaubt: MMA, UFC, Box-Promotionen (nur als Randsport teilweise toleriert) und andere Kampfsportarten.
Könnte MMA in Zukunft auf die GGL-Whitelist kommen?
Theoretisch ja – der GlüStV 2021 sieht einen Evaluierungsprozess vor, bei dem Sportarten ergänzt werden können. Eine Aufnahme von MMA wäre regulatorisch möglich und würde sowohl Spielerschutz verbessern als auch Steuereinnahmen generieren. Praktisch ist eine kurzfristige Aufnahme (vor 2028) unwahrscheinlich, da der politische Prozess langsam ist und die GGL aktuell andere Prioritäten verfolgt. Stand Anfang 2026 gibt es keine konkreten Signale für eine bevorstehende MMA-Aufnahme.